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Fahrerlaubnisklasse AM, A2, A1, A

Klasse AM
Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH

  • Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
  • Verbrennungsmotor max. 50 ccm

Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h

  • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
  • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,
  • Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
  • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2
Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A

Kraftrad über 45 km/h bbH

  • über 35 kW Motorleistung
  • Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg

Kraftfahrzeuge

  • Motorleistung mehr als 15 kW
  • Hubraum mehr als 50 ccm

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Mindestalter:

  • Krafträder: 24 (Direkteinstieg)
  • bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20
  • Dreiädrige Kraftfahrzeuge: 21

Eingeschlossene Klassen: A1, A2, AM

Klasse A1
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Eingeschlossene Klasse: AM

Mindestalter: 16 Jahre

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Fahrerlaubnisklasse B, BE, B96

Klasse B
Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer). Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Klasse BE
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: AM

Klasse B96:
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: AM, L

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Fahrerlaubnisklasse C, CE, C1, C1E

Klasse C
Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz

Mindestalter: 18 Jahre.

Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klasse: C1

Klasse CE
(Lastzüge und Sattelzüge) Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Mindestalter: 18 Jahre

Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Befristung: 5 Jahre, dann erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.

Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

Klasse C1
Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse maximal 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz

Mindestalter: 18 Jahre.

Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Klasse C1E
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Fahrerlaubnis-Klasse C1 oder D1 (Zugmaschine über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen (Zugmaschine und Anhänger) darf nicht größer als 12 t betragen.

Mindestalter: 18 Jahre.

Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Befristung bis 50 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten erforderlich.

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

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Fahrerlaubnisklasse D, DE, D1, D1E

Klasse D
Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (ohne Fahrersitz) auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klasse: D1

Klasse DE
Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D (Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (im Inland nur mit Gepäckanhänger)

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig

Bei Ersterteilung wird ein Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangt. Nach jeweils 5 Jahren wird eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Ab dem 50. Geburtstag und jeder folgenden Verlängerung werden die Erfordernisse wie bei der Ersterteilung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

Klasse D1
Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen (ohne Fahrersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Klasse D1E
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 (Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen ohne Fahrersitz) und Anhänger über 750 kg Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen (Zugmaschine und Anhänger) nicht größer als 12 t betragen darf (Zugmaschine und Anhänger max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse).

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig

Bei Ersterteilung wird ein Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangt. Nach jeweils 5 Jahren wird eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Ab dem 50. Geburtstag und jeder folgenden Verlängerung werden die Erfordernisse wie bei der Ersterteilung erforderlich.

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Zusatz

  • Führerscheinfinanzierung über unsere Partner möglich
  • Ausbildung für Ladungssicherung auf Basisrichtlinie VDI 2700
  • Beschleunigte Grundqualifikation nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz BKrFQG
  • Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz BKrFQG
  • Zertifizierter Ausbildungsbetrieb nach DEKRA AZWV Ausbildung und Förderung durch Arbeitsagenturen und ARGEn
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